Differenzdruckverfahren:
Die
Messtechnik zur Bestimmung der Luftdichtheit bzw.
Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes oder Gebäudeteils wurde in den USA zur Serienreife
entwickelt. Amerika ist ein Land mit traditioneller
Holzbauweise. Dort wurde das Problem der Fugen und
Undichtheiten an Leichtbaugebäuden schon vor einigen
Jahren erkannt und systematisch nach einer Lösung gesucht.
Aber auch in Deutschland existiert die Leichtbauweise oder
"Mischbauweise". Oft ist das Erdgeschoss massiv gebaut und das Dachgeschoss jedoch in Leichtbauweise erstellt worden. Daher existiert auch bei dieser Bauweise eine Problematik an der Luftdichtungsebene.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (ENEV)
existiert eine gesetzliche Basis für die Einhaltung der
Luftdichtheit eines Gebäudes.
Für die Messung
wird ein flexibel gestalteter Türrahmen in eine Tür des zu
prüfenden Gebäudes gesetzt.
Bei Ventilatorbetrieb und geschlossenen Fenstern, Außentüren
und sonstiger sämtlicher Außenöffnungen kann im Gebäude eine
Druckdifferenz (Unter- oder Überdruck) zur Außenluft erzeugt
werden. (siehe nebenstehende Abbildung)
Über ein
entsprechendes PC- Programm
werden die Messdaten erfasst und in Form eines
Messprotokolls u.a. mit Diagramm und der exakten Luftwechselzahl
ausgedruckt. Durch
die Anwendung dieser Technik ist der Bausachverständige
heutzutage bei der Gebäudedichtheitsprüfung in keiner
Beweisnot. Das Ergebnisprotokoll gibt in Diagrammen
Aufschluss über sämtliche Baumängel bezüglich der
Nichteinhaltung der DIN 4108-7 und EnEV. Da der Bauherr bei einem Neubau einen Anspruch auf Einhaltung der gültigen Regelwerke hat, ist die Sanierung an der Luftdichtigkeitsschicht mit allen Konsequenzen zu Lasten der bauausführenden Firmen und Architekten auszuführen.